Rauchwarnmelder

Zu unserem Leistungsangebot gehören auch die Installation und Wartung von Rauchwarnmelder. Die speziell geschulten Mitarbeiter sind zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1.

Nach der Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 15. November 2018 müssen alle Wohnungen ab dem 1. Januar 2021 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Mindestens ein Rauchwarnmelder muss je (Aufenthalts-)Raum und Flur, über den Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, vorhanden sein. Ausgenommen sind Küchen.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. [BbgBO § 48 (4)]

Rauchwarnmelder retten Leben

Etwa 320 Menschen sterben jedes Jahr bei Bränden in den eigenen vier Wänden. Viele der Brandopfer verunglücken Nachts im Schlaf. Hauptursache hierfür sind die bei einem Brand entstehenden giftigen Rauchgase. Die Dämpfe werden meist nicht sofort wahrgenommen und eine Rauchvergiftung kann schon nach zwei Minuten zum Tod führen.

„Bisher sind nur 30 % der Brandenburger Eigenheime ausreichend geschützt. Das ist äußert besorgniserregend. Zumal Rauchmelder nachweislich Leben retten. Ich kann jedem nur empfehlen Rauchmelder nachzurüsten“, appelliert Werner-Siegwart Schippel vom Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V. an die Brandenburger.

Bei Rauchwarnmeldern ist darauf zu achten, dass die Rauchwarnmelder über die entsprechende CE-Kennzeichnung mit dem Hinweis auf die DIN EN 14604 verfügen und zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“ tragen. Sie sind regelmäßig zu warten und auf ihre Funktion zu überprüfen.

Bei der fachgerechten Installation, Montage und Wartung helfen wir Ihnen gern. Fordern Sie dazu von uns ein unverbindliches Angebot über E-Mail: info@mbms-gmbh.de an.